AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nahfolgend «AVB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Es findet die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung Anwendung. Die AVB gelten auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
  2. Unsere AVB gelten ausschliesslich. Allgemeine Geschäftsbedingungen jedweder Art unserer Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir diesen im Einzelfall nicht widersprochen haben.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen, Er-klärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
  4. Das Erfordernis der schriftlichen Form ist auch erfüllt, wenn die Mitteilung per E-Mail erfolgt.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch ohne solche Klarstellungen, soweit in diesen AVB nicht davon abgewichen oder die die Anwendung ausgeschlossen wird.

§ 2 Vertragsschluss, Berechnung, Preis und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Kataloge, Produktbeschreibungen und sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – die wir dem Kunden überlassen haben; an diesen machen wir unsere Eigentums- und Urheberrechte geltend. Sofern im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist, gelten unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (ab Lager) zuzüglich Mehrwertsteuer.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  3. Die Annahme erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware an den Kunden.
  4. Wenn nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde, erfolgt der Rechnungsversand per E-Mail-Anhang als PDF. Rechnungsdatum ist der Tag des Versands. Der Kaufpreis ist fällig mit der Auslieferung der Ware. Als Zahlungskonditionen gelten 10 Tagen. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen wird auch auf Vorkasse geliefert.
  5. Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Barzahlung ist nur für Produkte von Fenta Schweiz im Falle einer Filialabholung möglich.
  6. Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Fenta Schweiz erhoben werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.
  7. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
  8. Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte von Fenta Schweiz werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert.
  9. Bei Kauf auf Rechnung (nur für Geschäftskunden zulässig) ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen.
  10. Mit Ablauf der 10 tägigen Zahlungsfrist tritt der Verzug ein, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Fenta Schweiz schuldet fällig. Fenta Schweiz kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
  11. Fenta Schweizs erhebt nach dem versenden einer Zahlungserinnerung für die Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– und für die letzte Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.–.
  12. Bei erfolglosen Mahnungen wir die Betreibungsankündigung per Einschreiben mit einer Umtriebsentschädigung von 100.- versendet. Erfolgt kein Zahlungseingang der offenen Rechnungsbeträge nach dem versenden der Betreibungsandrohung innert 7 Arbeitstagen nach erhalt des Einschreibens,
  13. wird der Fall an die Inkasso Firma Credit Reform abgetreten. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung erhoben werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
  14. Ist nach erfolgtem Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises gefährdet ist, sind wir berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Versandkosten

  1. Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Transportkosten gehen zulasten des Kunden. Die Versandkosten werden bei Bestellungen, die nicht über den Online-Shop generiert werden, mit pauschal CHF 12.50 pro Karton berechnet, Sperrgut über 100 cm Länge mit pauschal 29.00, Geräte mitpauschal 49.00. Für Lieferungen unter 100.00 wird ein Kleinmengen Zuschlag von 10.00 berechnet. Dies gilt für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und Transport (in der üblichen Weise) abgegolten. Erfolgt die Lieferung per Express, Kurier oder einer vergleichbaren Weise, gehen alle hierfür anfallenden Kosten zulasten des Kunden.
  2. Ist aufgrund der im Webshop angezeigten verfügbaren Mengen bereits bei Auftragserteilung erkennbar, dass nicht die komplette bestellte Menge sofort lieferbar ist, und wünscht der Kunde ausdrücklich Teillieferungen, ist dies innerhalb der Schweiz möglich. Bezüglich Kosten gelten die vorstehenden Regelungen.

§ 4 Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Verrechnung unserer Forderungen mit eigenen Ansprüchen nur berechtigt, wenn die eigenen Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrüge erhob.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die von uns angegebenen Liefertermine oder Fristen sind ausnahmslos unverbindliche Angaben. Abweichendes gilt nur, wenn diese zwischen uns und dem Kunden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung des Kunden erforderlich.
  3. Falls wir eine als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten, hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung anzusetzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. wegen fehlender Verfügbarkeit der Waren, höherer Gewalt), werden wir den Kunden darüber orientieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Kann die Erfüllung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht erfolgen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; dabei wird die bereits erbrachte Gegenleistung an den Kunden zurückerstattet.

§ 6 Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager; dies ist der Erfüllungsort. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit dem Versand auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist deren Vornahme für den Gefahrübergang massgebend.
  3. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Schadenersatz (inkl. Ersatz der Mehraufwendungen wie z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Tilgung all unserer Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Waren vor. Wir sind berechtigt, durch einseitigen Antrag die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in die zuständigen Register zu veranlassen.

§ 8 Farbbezeichnungen und Grössenangaben

  1. Die in unseren Publikationen (Online Shop) angegebenen Farbbezeichnungen und Grössenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb derselben Produktegruppe eines Herstellers können unterschiedliche Folien bei gleichen Angabe deutlich unterschiedliche Farben aufweisen. Dieselben Farbbezeichnungen bei unterschiedlichen Herstellern oder auch innerhalb der Produkte desselben Herstellers bieten keinerlei Gewähr dafür, dass die betreffenden Farben gleich sind. Daran ändern auch die im Online Shop publizierten Farbmuster nichts. Jede eingestellte Farbkasten im Online Shop erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders, und es ist unmöglich, eine Folie zu 100% darzustellen. Abweichungen in Grösse und Farbe begründen deshalb keine Mangelansprüche.
  2. Jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch muss vor dem ersten Tragen gewaschen werden. Aufgrund der (unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiss und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Waschvorgängen bestehen. Diesbezügliche Beanstandungen bzw. Reklamationen sind ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung, Mängelrechte des Kunden, Ausschluss von Schadenersatz

  1. Wir bieten Gewähr für die einwandfreie Qualität der gelieferten Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Übergabe bzw. Versand der Ware.
  2. Mängelrechte setzen voraus, dass der Kunde den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3-4 Werktagen seit Erhalt der Ware – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall muss die Ware vor dem Veredeln vom Kunden oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden.
  3. Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Bereitstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
  4. Liegen Mängel vor, sind wir nach eigenem Entscheid berechtigt, diese zu beseitigen (Nachbesserung) oder nach erfolgter Rückgabe der beanstandeten Ware mängelfreie Produkte zu liefern (Ersatzlieferung). In beiden Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, gilt diese als fehlgeschlagen. Diesfalls ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Ausschluss weitergehender Ansprüche

  1. Die Bestimmungen dieser AVB regeln die Ansprüche des Kunden abschliessend. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere ist dieser nicht berechtigt, wegen ausgebliebener, verspäteter oder mangelhafter Lieferung Schadensersatz zu beanspruchen.
  2. Vorbehalten bleiben einzig die gesetzlichen Bestimmungen über die Produktehaftpflicht.

§ 11 Warenrücksendungen

  1. Die Rücksendung neuwertiger Ware wird unter den in den nachfolgenden Absätzen 3 und 4 genannten Voraussetzungen akzeptiert, sofern die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt.
  2. a. Ausgeschlossene Waren die Grundsätzlich nicht zurückgenommen werden:
  3. – Zugeschnittene Folien die Mängelfrei sind.
  4. – Textilien
  5. – Maschienen ohne gravierend Mängel.
  6. – Softwares
  7. – kundenseitig veredelte Ware.
  8. Der Rücksendung muss die Korrespondenz über die Rückname mit Fenta Schweiz beigefügt werden. Retouren ohne die Korrespondenz können nicht bearbeitet werden. Bei gemeinsamer Rücksendung von Waren aus mehreren Lieferungen sind die Waren innerhalb der Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist.
  9. Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler gilt, die Wahre wird vom Kunden mittels der von Fenta Schweiz ausgestellten Rücksendeetikette retourniert. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen. Nach der Bearbeitung der Retoure erhält der Kunde eine Gutschrift über den Warenwert .
  10. Liegt kein Lieferantenfehler vor gilt: Die Ware ist zusammen mit der Korrespondenz an uns zu senden. Der Kunde erhält nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich CHF 20.00 je ursprünglicher Lieferung. Die Versandkosten werden dem Kunden nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen Wahren abweichend von der Regelung in Absatz 1 zurücknehmen, betragen die Handlings kosten für diese Artikel 50% des Warenwertes.

§ 12 Verjährung

  • Soweit in diesen AVB nichts Abweichendes geregelt ist, verjähren die Ansprüche der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Urheberrecht

  1. Es haftet ausschliesslich der Kunde, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

§ 14 Rechtswahl

  1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts («United Nations Convention on contracts for the international sale of goods», auch «CISG» genannt).

§ 15 Gerichtsstand

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Gelterkinden BL (Sitz von Fenta Schweiz ).
  2. Darüber hinaus ist Fenta Scheiz GmbH berechtigt, die Klage bei den von Gesetzes wegen zuständigen Gerichten, insbesondere bei denjenigen des Wohnortes oder Sitzes des Kunden zu erheben.